• Jeder Jugendliche ab 14 Jahren und jeder noch Junggebliebene kann Segelfliegerpilot/in werden.
  • Zusätzlich muss man noch zum Fliegerarzt, der verschiedene Untersuchungen durchführt und somit feststellt, ob man überhaupt “flugtauglich” ist. Adressen von Fliegerärzten sind bei der Anmeldung beigelegt.
  • Bei der Anmeldung werden zusätzlich noch behördliche Unterlagen (Auszug aus dem Verkehrszentralregister, Geburtsurkunde, polizeiliches Führungszeugnis) verlangt.

Nein, da:

  • Die Fluglehrer ehrenamtlich ausbilden und man somit nur die anfallenden Flugkosten bezahlen muss.
  • Die Flugzeuge für die Ausbildung gestellt werden.

Einen Motor, der stehen bleiben könnte, gibt es nicht. Die Festigkeit eines Segelflugzeuges ist wesentlich höher als die einer modernen Verkehrsmaschine.
Jedes Flugzeug muss einmal im Jahr von einem amtlich anerkannten Prüfer auf seine Lufttüchtigkeit untersucht und für den Betrieb freigegeben werden. Man kann dies mit dem TÜV bei Kraftfahrzeugen vergleichen, jedoch sind die Prüfungen wesentlich umfangreicher. Neben dieser jährlichen Kontrolle wird jedes Flugzeug täglich vor dem Flugbetrieb von erfahrenen Piloten auf seine Lufttüchtigkeit hin untersucht. Es sei hier noch erwähnt, dass von Segelflugzeugen höhere Festigkeiten verlangt werden als von großen Verkehrsmaschinen! Moderne Kunststoff- Segelfugzeuge halten so hohe Belastungen aus, dass der Mensch bereits das Bewusstsein verlieren würde, bevor das Flugzeug zu Bruch geht.

Es stellt sich jetzt natürlich die Frage, warum Segelflugzeuge abstürzen. Dazu muss vorweggeschickt werden, dass Zeitungen häufig normale Außenlandungen als Absturz melden. Jeder Segelflieger, der einen Überlandflug durchführt, muss auf einem Acker landen, wenn er keinen Aufwind mehr findet. Das ist ein völlig normaler Vorgang, der sogar während der Ausbildung geübt werden muss. In einem schwierigen Gelände kann es dabei durchaus zu einer Beschädigung des Flugzeuges kommen, jedoch ist das die Ausnahme.

Die eigentlichen Abstürze sind zu einem sehr hohen Prozentsatz auf menschliches Versagen zurückzuführen, während nur selten ein Unfall durch technisches Versagen oder andere Gründe verursacht wird. Häufig ist dabei Leichtsinn, Überschätzung der eigenen Fähigkeiten oder mangelnde Praxis als eigentliche Ursache anzusehen. In solchen Fällen stellt dann der Fallschirm die letzte Rettung dar.

Der praktische Teil wird mit der Anfängerschulung auf der ASK 21 durchgeführt. Dabei sitzt der Fluglehrer auf dem hinterem Sitz und der Schüler auf dem vorderem Sitz. Das Flugzeug kann von beiden Sitzen aus gesteuert werden. Bei den ersten Flügen wird der Lehrer steuern und der Schüler fühlt die Bewegungen der Steuerung und die Reaktionen des Flugzeugs mit. Dann werden einfache Aufgaben wie der Geradeausflug und das Einhalten der richtigen Geschwindigkeit geübt.
Schwieriger wird schon das Fliegen einer sauberen Kurve. Die meiste Zeit beansprucht schließlich das Einüben eines sicheren Starts und einer weichen Landung. Zudem werden alle möglichen besonders gefährlichen Situationen durchgespielt wie der Langsamflug, Schnellflug, Reißen des Schleppseils beim Start, Übergang vom extremen Langsamflug ins Trudeln und das Beenden dieses Flugzustandes.
Schließlich, nach durchschnittlich 60 – 80 Flügen, ist der Fluglehrer sicher, das der Flugschüler alles notwendige beherrscht, um alleine zu fliegen. Der Flugschüler benutzt bei seinen ersten Alleinflügen ebenfalls die ASK 21, damit er sich nicht an ein anderes Flugzeug gewöhnen muss. Der einzige Unterschied ist, das der hintere Sitz nun leer ist. Die ersten drei Alleinflüge lassen ihn die A-Prüfung bestehen.
Von nun an fliegt der Schüler allein, aber noch immer unter der Aufsicht des Fluglehrers. Er sagt dem Flugschüler vor dem Flug, was er üben soll und ob z.B. bestimmte Wetterbedingungen zu beachten sind und ähnliches. Über das Funkgerät kann ihn der Lehrer während seines Fluges jederzeit erreichen.
Nachdem der Schüler jetzt etwas Erfahrung gesammelt hat, wird er auf den Twin-Astir und den CS-Astir umgeschult. In den nun folgenden Ausbildungsabschnitten werden das Thermikkreisen, ebenso besondere Flugmanöver wie der Übergang vom Schnellflug in den Thermikkreis, den Seitengleitflug für einen steilen Landeanflug, das Landen von einem vorher bestimmten Feld der Landebahn und anderes. Diese Manöver muss er dann in zwei weiteren Prüfungen, der B- und C-Prüfung zeigen.
Bis zu diesem Stand hat sich die Ausbildung in der Umgebung des Flugplatzes abgespielt. Auf mehreren Überlandflugeinweisungen im Doppelsitzer mit Fluglehrer lernt der Schüler die Besonderheiten und Taktiken für das fliegen außerhalb dieses Gebietes kennen. Wesentliche Punkte sind hier die Navigation und die Meteorologie. Wenn während eines Streckenfluges plötzlich keine Thermik mehr zu finden ist, dann landet man entweder, sofern vorhanden, auf einem nahegelegenen Flugplatz, anderenfalls auf einem geeignetem Acker. Das heißt dann Außenlandung, nicht etwa Notlandung, wie es öfters in der Zeitung steht. Die Krönung der Ausbildung ist die selbstständige Planung und Durchführung eines Streckenfluges über eine Distanz von 50 km.
Abgeschlossen wird der praktische Teil durch eine Prüfung durch die Regierung von Oberbayern, in welcher der Schüler noch einmal alles vorführt, was er gelernt hat. Danach fliegt er eigenverantwortlich und kann andere Personen mitnehmen.

Parallel zu der praktischen Ausbildung werden die Schüler in einem Lehrgang in der Theorie des Segelflugs unterrichtet. Diese besteht aus sechs Fächern: Luftrecht, Technik, Meteorologie, Navigation und Flugfunk.
Im Luftrecht behandelt man Fragen zu gesetzlichen Grundlagen, Luftraumbeschränkungen, Ausweichregeln und noch vieles mehr.
Die Technik befasst sich hauptsächlich mit dem Aufbau und Funktion des Flugzeuges, der Instrumentierung und der Technik des Fliegens d.h. Wirkung und Einsatz der Steuerung in den unterschiedlichen Phasen eines Fluges.
Das Fach Meteorologie klärt den Schüler über die Entstehung des Wetters auf.
Bei Verhalten in besonderen Fällen werden Zwischenfälle wie Störung beim Start, Trudeln, besondere Wettererscheinungen theoretisch durchgespielt.
Der Flugfunk (BZF) beinhaltet die Erlaubnis zum Benutzen des Flugfunkgeräts.
Auch der theoretische Teil wird durch eine Prüfung bei der Regierung von Oberbayern abgeschlossen.

Auch Brillenträger können mit dem Segelfliegen beginnen, die Sehkraft sollte aber nicht allzu sehr beeinträchtigt sein. (Am besten den Fliegerarzt fragen)